
Mofa - Prüfbescheinigung
Mindestalter 15 Jahre
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus
• Fahrzeuge mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
• einsitzig
• Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit
auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.