
Klasse C1
Mindestalter 18 Jahre - Vorbesitz: Klasse B
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
• zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg• zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrer)
• auch mit Anhänger, zulässige Gesamtmasse max. 750 kg
Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres.
Anschließend Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Klasse C1E
Mindestalter 18 Jahre. Vorbesitz: Klasse B
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen , die aus einem Zugfahrzeug
• der Klasse C1
und
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
• der Klasse B
und
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres.
Anschließend Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.