Wir sind zertifizierter Bildungsträger nach AZAV.
Lösen Sie jetzt Ihren Bildungsgutschein bei uns ein.
Durchführungsorte für unsere AZAV-Maßnahmen:
• Eichelsdorfer Str. 24, 97461 Hofheim • Marktplatz 9, 96172 Mühlhausen
Unsere Fahrschule unterliegt dem Qualitätsmanagementsystem, damit Sie eine qualitätsgerechte Ausbildung erhalten. Damit sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen.
Folgende AZAV-Maßnahmen führen wir durch:
• MN 1 Fahrerlaubnis C/CE, mit Vorbesitz B • MN 2 Fahrerlaubnis D, mit Vorbesitz B > 2 Jahre • MN 3 Fahrerlaubnis D, mit Vorbesitz C > 2 Jahre • MN 4 Beschleunigte Grundqualifikation C • MN 5 Beschleunigte Grundqualifikation D • MN 6 Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger LKW – BUS • MN 7 Fahrerlaubnis C1 mit Vorbesitz B • MN 8 Staplerausbildung nach DGUV-Grundsatz 308-001 • MN 9 Ausbildung von Bedienern von fahrbaren Hubarbeitsbühnen nach DGUV-Grundsatz 308-008 • MN 10 Ladungssicherung LKW nach VDI 2700 A • MN 11 BKF Weiterbildungsmodul 1 Ecotraining • MN 12 BKF Weiterbildungsmodul 2 Sozialvorschriften • MN 13 BKF Weiterbildungsmodul 3 Gefahrenwahrnehmung • MN 14 BKF Weiterbildungsmodul 4 Schadensprävention • MN 15 BKF Weiterbildungsmodul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Förderung Lkw-Führerschein: Alle Infos
Für den Lkw-Führerschein erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins von der Arbeitsagentur.
• Der Bildungsgutschein dient allgemein zur Förderung von Personen, die eine berufliche Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung machen wollen.
• Diese Weiterbildung muss zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes führen oder eine notwendige Weiterbildung für einen vorhandenen Arbeitsplatz sein.
• Der Gutschein wird vom Berater ausgestellt und ist nur für eine bestimmte Person und eine bestimmte Weiterbildung zugelassen. Er ist nicht übertragbar.
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Voraussetzung für den Bildungsgutschein
Die Förderung des Lkw-Führerscheins erfolgt bis zu 100% durch die Arbeitsagentur.
• Sie müssen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder III leistungsberechtigt sein.
• Das Mindestalter beträgt 18 oder 21 Jahre, abhängig von der Maßnahme.
• Außerdem müssen Sie einen Nachweis über ihre gesundheitliche Eignung erbringen und Sie dürfen keine Eintragungen im Verkehrszentralregister haben.
• Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Eine individuelle Beratung ist jederzeit bei uns möglich. Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsvermittlung und verschaffen Ihrer Fahrerkarriere einen gehörigen Schub!
Profitieren Sie von unserem Netzwerk an Kontakten zu Unternehmen der Transport- und Busbranche sowie den Arbeitsagenturen.

