Klasse B196
Motorräder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit, über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 (125 ccm) zu fahren.
Voraussetzungen: ...Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ...Mindestalter 25 Jahre ...Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten, davon 4 mal Theorie und 5 mal Praxis ...Bescheinigung über die Ausbildung innerhalb eines Jahres bei der Behörd einreichen und neue Führerscheinkarte mit der Schlüsselzahl B196 beantragen Berechtigung: ... Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung ... Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.