Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus
• einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und
• einem Anhänger oder Sattelanhänger, zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Abschluss: praktische Ausbildung mit praktischer Prüfung
Oder doch B 96 ???
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Oder doch B 96 ???
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Fahrzeugkombinationen aus
• einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und
• einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmase der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4250 kg.
ODER
• mit Anhänger über 750 kg zGM, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet
Wie sieht die Schulung aus:
• Die Schulung erfolgt ausschließlich in der Fahrschule! • Der Bewerber muss keine Prüfung ablegen.• Die Fahrschule stellt eine Teilnahmebescheinigung aus.