

Klasse A
Mindestalter
•24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
•21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
•20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h