Kranführer
Ausbildung von Kranführern
Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Bedienern von Kranen eine spezielle Ausbildung und Beauftragung.
Wir bieten diese Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 921 (neu: DGUV-Grundsatz 309-003) für Flur- und Kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane an.
Die Schulungen dauern 1-2 Tage, abhängig vom Kran und der Teilnehmerzahl.
Schulungsverlauf:
Rechtliche Grundlagen
Unfallschwerpunkte
Anforderungen
tägliche Einsatzprüfung
Theoretische Prüfung und praktische Prüfung.
Voraussetzungen:
Mindestens 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Termine (auch bei Ihnen vor Ort) auf Anfrage.

