Kranführer


Ausbildung von Kranführern


Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Bedienern von Kranen eine spezielle Ausbildung und Beauftragung.

Wir bieten diese Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 921 (neu: DGUV-Grundsatz 309-003) für Flur- und Kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane an.

Die Schulungen dauern 1-2 Tage, abhängig vom Kran und der Teilnehmerzahl.


Schulungsverlauf:


Rechtliche Grundlagen
Unfallschwerpunkte
Anforderungen
tägliche Einsatzprüfung


Theoretische Prüfung und praktische Prüfung.


Voraussetzungen:


Mindestens 18 Jahre

Körperliche und geistige Eignung



Termine (auch bei Ihnen vor Ort) auf Anfrage.

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