Hier findest du unsere Führerscheinklassen mit den dazugehörigen Fahrzeugen

FAHRZEUGART
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit
auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
• einsitzig
• Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
MINDESTALTER
15 Jahre
BEMERKUNG
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
FAHRZEUGART
1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
(EU-Klasse* L1e-B, z. B. Pedelecs)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie
3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils
- 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm (Fremdzündung)
- bis 500 cm (Selbstzündung)
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
MINDESTALTER
15 Jahre (mit Schlüsselzahl 195**)
BEMERKUNGEN
* Fahrzeugarten nach Verordnung
(EU) Nr. 168/2013
** Bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres nur im Inland
KLASSE A1
FAHRZEUGART
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm (Verbrennungsmotor)
- bis 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
B196
FAHRZEUGART
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg)
MINDESTALTER
25 Jahre
VORBESITZ
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
BEMERKUNGEN
-Erwerb durch Fahrerschulung
-eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg → A2, A)
FAHRZEUGART:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER:
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN:
AM / A1
BEMERKUNGEN:
Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1, Aufstieg durch praktische Prüfung
- Krafträder (auch mit Beiwagen), mehr als 45 km/h und mehr als 50cm³ Hubraum
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit symmetrisch angeordneten Rädern), mehr als 45 km/h, mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 15 kw.
MINDESTALTER:
- 24 Jahre (Direkteinstieg)
- 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kw)
- 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz A2)
EINGESCHLOSSEN:
- AM, A1 und A2
BEMERKUNG:
- Nach zwei Jahren Vorbesitz, der Klasse A2, Aufstieg durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- bei „Begleitetem Fahren"
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
- Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland (und Österreich) oder im Rahmen der Berufsausbildung
FAHRSIMULATOR - in unserer Fahrschule
Bevor Du bei uns in das Fahrschulauto steigst,
drehst Du Deine ersten Runden mit unserem Fahrsimulator.
Eine eigens entwickelte Software leitet Dich bei Deiner virtuellen Fahrt mit unserem Fahrsimulator durch individuelle Einheiten, gibt Dir Anweisungen und korrigiert, wenn nötig, auch Fahrfehler.
So steigst du top vorbereitet und mit einem sicheren Gefühl zum ersten Mal ins Auto.
AUTOMATIK-Beschränkung B78 oder doch B197?
B78 - komplette Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug
Es dürfen danach nur Automatik-Fahrzeuge gefahren werden.
B197 - Schaltkompetenz
- Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
- 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
- Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden
Danach freie Fahrt -egal mit welchem Antrieb.
KLASSE BE
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Erwerb durch praktische Prüfung
KLASSE B96
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger
Anhänger mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
MINDESTALTER
siehe B
KLASSE C1
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg bis 7500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Berechtigt auch zum Führen von Einsatz-Fahrzeugen und anderen gemäß FeV, § 6 Abs. 4a
KLASSE C1E
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug:
1. der Klasse C1
mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
2. der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
MINDESTALTER
siehe C1
EINGESCHLOSSEN
BE
D1E wenn D1 vorhanden
BEMERKUNGEN
siehe C1
KLASSE C
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
MINDESTALTER
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb der Grundqualifikation BKF
- in Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN
C1
BEMERKUNGEN
Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
KLASSE CE
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
- mehr als 750 kg
MINDESTALTER
siehe C
EINGESCHLOSSEN
C1E / BE / T und DE (wenn D vorhanden)
BEMERKUNGEN
siehe C

KLASSE D1
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- Fahrer UND bis 16 Personen
- bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
MINDESTALTER
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre in Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
KLASSE D1E
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
mit Anhänger
- mehr als 750 kg
MINDESTALTER
siehe D1
EINGESCHLOSSEN
BE
BEMERKUNGEN
siehe D1
KLASSE D
FAHRZEUGART
Kraftrahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- Fahrer UND mehr als 8 Personen
- auch mehr als 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
MINDESTALTER
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre
- nach Erwerb Beschleunigte
Grundqualifikation BKF
c) 21 Jahre
- nach Erwerb Grundqualifikation BKF
- Beschleunigte Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km)
d) 20 Jahre in Berufsausbildung
e) 18 Jahre in Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)
EINGESCHLOSSEN
D1
BEMERKUNGEN
Unter 24 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
KLASSE DE
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
- mehr als 750 kg
MINDESTALTER
siehe D
EINGESCHLOSSEN
D1E / BE
BEMERKUNGEN
siehe D

KLASSE L
FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land-oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
2. Selbstfahrende Arbeits-maschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
MINDESTALTER
16 Jahre
KLASSE T
FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbst-fahrende Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / L
BEMERKUNGEN
Zugmaschinen über 40 km/h
erst ab 18 Jahre





















