Hier findest du unsere Führerscheinklassen mit den dazugehörigen Fahrzeugen

FAHRZEUGART


Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit

auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.


• einsitzig

• Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum


MINDESTALTER


15 Jahre


BEMERKUNG



Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

FAHRZEUGART


1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

(EU-Klasse* L1e-B, z. B. Pedelecs)

- bis 45 km/h

- bis 50 cm (Verbrennungsmotor)

- bis 4 kW (Elektromotor)


2. Dreirädrige Kleinkrafträder

(EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie


3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils

- 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)

- bis 45 km/h

- bis 50 cm (Fremdzündung)

- bis 500 cm (Selbstzündung)

- nicht mehr als zwei Sitzplätze


MINDESTALTER


15 Jahre (mit Schlüsselzahl 195**)


BEMERKUNGEN


* Fahrzeugarten nach Verordnung

(EU) Nr. 168/2013

** Bis zur Vollendung des

16. Lebensjahres nur im Inland

KLASSE A1


FAHRZEUGART


1. Krafträder (auch mit Beiwagen)

- bis 125 cm

- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)


2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)

- mehr als 45 km/h

- mehr als 50 cm (Verbrennungsmotor)

- bis 15 kW


MINDESTALTER


16 Jahre


EINGESCHLOSSEN


AM


B196


FAHRZEUGART


Krafträder (auch mit Beiwagen)

- bis 125 cm

- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg)


MINDESTALTER


25 Jahre


VORBESITZ


Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)


BEMERKUNGEN


-Erwerb durch Fahrerschulung

-eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg → A2, A)







FAHRZEUGART:


Krafträder (auch mit Beiwagen)

- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)


MINDESTALTER:


18 Jahre


EINGESCHLOSSEN:


AM / A1


BEMERKUNGEN:


Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1, Aufstieg durch praktische Prüfung

FAHRZEUGART


  1. Krafträder (auch mit Beiwagen), mehr als 45 km/h und mehr als 50cm³ Hubraum
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit symmetrisch angeordneten Rädern), mehr als 45 km/h, mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 15 kw.


MINDESTALTER:


  1. 24 Jahre (Direkteinstieg)
  2. 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kw)
  3. 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz A2)


EINGESCHLOSSEN:


  • AM, A1 und A2


BEMERKUNG:


  • Nach zwei Jahren Vorbesitz, der Klasse A2, Aufstieg durch praktische Prüfung

FAHRZEUGART


Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

- bis 3500 kg

- Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

- bis 750 kg

- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg


MINDESTALTER


a) 18 Jahre

b) 17 Jahre

- bei „Begleitetem Fahren"



EINGESCHLOSSEN


AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)


BEMERKUNGEN


- Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland (und Österreich) oder im Rahmen der Berufsausbildung



FAHRSIMULATOR - in unserer Fahrschule


Bevor Du bei uns in das Fahrschulauto steigst,
drehst Du Deine ersten Runden mit unserem Fahrsimulator.


Eine eigens entwickelte Software leitet Dich bei Deiner virtuellen Fahrt mit unserem Fahrsimulator durch individuelle Einheiten, gibt Dir Anweisungen und korrigiert, wenn nötig, auch Fahrfehler.

So steigst du top vorbereitet und mit einem sicheren Gefühl zum ersten Mal ins Auto.



AUTOMATIK-Beschränkung B78 oder doch B197?


B78 - komplette Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug

Es dürfen danach nur Automatik-Fahrzeuge gefahren werden.


B197 - Schaltkompetenz

  • Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
  • 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
  • Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden

 Danach freie Fahrt -egal mit welchem Antrieb.

KLASSE BE


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B

mit (Sattel-) Anhänger

- bis 3500 kg


MINDESTALTER


siehe B


EINGESCHLOSSEN


siehe B


BEMERKUNGEN


Erwerb durch praktische Prüfung



KLASSE B96


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

und einem Anhänger


Anhänger mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg


MINDESTALTER


siehe B

KLASSE C1


FAHRZEUGART


Kraftfahrzeuge

(nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)

- mehr als 3500 kg bis 7500 kg

- Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

- bis 750 kg


MINDESTALTER


18 Jahre


EINGESCHLOSSEN


siehe B


BEMERKUNGEN


Berechtigt auch zum Führen von Einsatz-Fahrzeugen und anderen gemäß FeV, § 6 Abs. 4a


KLASSE C1E


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug:


1. der Klasse C1

mit (Sattel-) Anhänger

- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg


2. der Klasse B

mit (Sattel-) Anhänger

- mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg


MINDESTALTER


siehe C1



EINGESCHLOSSEN


BE

D1E wenn D1 vorhanden


BEMERKUNGEN


siehe C1

KLASSE C


FAHRZEUGART


Kraftfahrzeuge

(nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)

- mehr als 3500 kg

- Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

- bis 750 kg


MINDESTALTER


a) 21 Jahre

b) 18 Jahre

- nach Erwerb der Grundqualifikation BKF

- in Berufsausbildung


EINGESCHLOSSEN


C1


BEMERKUNGEN


Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung


KLASSE CE


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel-) Anhänger

- mehr als 750 kg


MINDESTALTER


siehe C


EINGESCHLOSSEN


C1E / BE / T und DE (wenn D vorhanden)


BEMERKUNGEN


siehe C

KLASSE D1


FAHRZEUGART


Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

- Fahrer UND bis 16 Personen

- bis 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

- bis 750 kg


MINDESTALTER


a) 21 Jahre

b) 18 Jahre in Berufsausbildung


EINGESCHLOSSEN


siehe B


BEMERKUNGEN


Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung


KLASSE D1E


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1

mit Anhänger

- mehr als 750 kg


MINDESTALTER


siehe D1


EINGESCHLOSSEN


BE


BEMERKUNGEN


siehe D1

KLASSE D


FAHRZEUGART


Kraftrahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

- Fahrer UND mehr als 8 Personen

- auch mehr als 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

- bis 750 kg


MINDESTALTER


a) 24 Jahre

b) 23 Jahre

- nach Erwerb Beschleunigte

Grundqualifikation BKF

c) 21 Jahre

- nach Erwerb Grundqualifikation BKF

- Beschleunigte Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km)

d) 20 Jahre in Berufsausbildung

e) 18 Jahre in Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)


EINGESCHLOSSEN


D1


BEMERKUNGEN


Unter 24 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung


KLASSE DE


FAHRZEUGART


Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D

mit Anhänger

- mehr als 750 kg


MINDESTALTER


siehe D


EINGESCHLOSSEN


D1E / BE


BEMERKUNGEN


siehe D

KLASSE L


FAHRZEUGART


1. Zugmaschinen, für land-oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt

- bis 40 km/h

- mit Anhängern bis 25 km/h

2. Selbstfahrende Arbeits-maschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils

- bis 25 km/h

- auch mit Anhängern


MINDESTALTER


16 Jahre



KLASSE T


FAHRZEUGART


1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt

- bis 60 km/h

- auch mit Anhängern

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbst-fahrende Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils

- bis 40 km/h

- auch mit Anhängern

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MINDESTALTER


16 Jahre


EINGESCHLOSSEN


AM / L


BEMERKUNGEN


Zugmaschinen über 40 km/h

erst ab 18 Jahre